Sicherheit hat höchste Priorität im Flugverkehr. Das Konzept der Luftfahrtsicherheit wurde mehrmals durch die Europäische Kommission und die nationalen Behörden novelliert.
Vorgaben gemäß EU – Durchführungsverordnung 2015/1998
Diese Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission regelt unter anderem die Kontrollvorgaben für Passagierinnen und Passagiere und deren Handgepäck, mitreisenden Tieren sowie für Frachtraumgepäck.
Passagierinnen und Passagiere und mitreisende Tiere müssen, bevor sie in Sicherheitsbereiche (GATE, Duty Free) gelangen, einer Sicherheitskontrolle zugeführt werden. Bei dieser Sicherheitskontrolle werden Passagierin und Passagier und das Handgepäck, sowie mitreisende Tiere auf verbotene Gegenstände kontrolliert.
Bitte informieren Sie die Mitarbeitenden der Sicherheitskontrolle, wenn Sie Träger eines Herzschrittmachers bzw. Nervenschrittmacher sind, in diesem Fall dürfen Sie NICHT die Metalldetektorschleuse durchschreiten, sondern werden einer händischen Kontrolle durch Abtasten + Schuhkontrolle unterzogen. Passagierinnen und Passagiere mit Implantaten, wie künstliche Hüfte oder Knie, werden nach Durchschreiten der Metalldetektorschleuse (löst immer einen Alarm aus) der händischen Kontrolle durch Abtasten + Schuhkontrolle zugeführt.