Sind Sie mit einer Fluglinie in Österreich gereist oder hat der Flugantritt bzw. die Flugankunft am Flughafen Innsbruck stattgefunden, dann können Sie sich in folgenden Fällen an die „Agentur für Passagiere und Fluggastrechte“ wenden:
- Abflugverspätungen
- Ankunftsverspätungen
- Annullierungen
- Nichtbeförderung
- Herabstufung
- Keine Informationen
- Fehlende Hilfeleistungen und beschädigte bzw. verlorene Mobilitätshilfen
Mehr Informationen zu Ihren Rechten, die Kontaktdaten der Beschwerdeabteilungen der Fluglinien und das Beschwerdeformular finden Sie auf der Homepage „Agentur für Passagiere und Fluggastrechte“.