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Hinweisgebersystem der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft G.m.b.H. und Informationsfreiheitsgesetz

Hinweisgebersystem der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft G.m.b.H.

 

Der Erfolg unseres Unternehmens hängt naturgemäß wesentlich vom Vertrauen unserer Stakeholder ab. Um dieses Vertrauen zu wahren und weiter zu festigen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen Entscheidungen und Handlungen die gesetzlichen Vorschriften und betriebsinternen Regelungen einhalten und sich auch moralisch korrekt verhalten.

Die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. bietet daher ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Verstöße gegen bestimmte Bereiche des Bundesgesetzes über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgerberInnenschutzgesetz - HSchG) sowie Verstöße gegen den unternehmensinternen Verhaltenskodex zu melden und so einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit gesellschaftlicher, rechtlicher, unternehmerischer und ökologischer Verantwortung zu erzielen.

Hierzu betreibt die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. ein Hinweisgebersystem, das es Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern erlaubt, Hinweise vertraulich einzubringen. Das System ist internetbasiert und bietet somit die Möglichkeit, rund um die Uhr Handlungen, die gegen die oben genannten Regeln gerichtet sind entweder namentlich oder anonym zu melden.

 

Wenn Sie einen Hinweis auf ein rechtswidriges Verhalten erhalten haben, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Mit Ihrem Hinweis helfen Sie, materielle und immaterielle Schäden vom Unternehmen abzuwenden und die Integrität des Unternehmens zu bewahren.

Weiterführende Hinweise zum Ablauf des Meldeprozesses und welche Verstöße einmeldefähig sind, finden Sie unter den FAQs.

Das Hinweisgebersystem steht intern allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie extern allen Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern offen.

Hinweise werden jedoch nur dann berücksichtigt, wenn es sich um einen Hinweis zu einem vom Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen und Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG) umfassten Verstoß handelt oder um einen Verstoß, der sich gegen den unternehmensinternen Verhaltenskodex wendet und geeignet ist, dem Unternehmen erheblichen Schaden zuzufügen.

Das Bundesgesetz vom 24.02.2023 über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgerberInnenschutzgesetz - HSchG) sieht insbesondere Verstöße gegen das öffentliche Auftragswesen, gegen Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, aber auch gegen den Schutz personenbezogener Daten und der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen als einmeldefähig vor. Verhaltensweisen, die einen sich gegen das Unternehmensinteresse richtenden Straftatbestand erfüllen, wie insbesondere Betrug, Korruption oder Insichgeschäfte, sind damit ebenso meldewürdig, wie Verhaltensweisen, die sich gegen die Verletzung von Menschenrechten oder den Umweltschutz richten.

Die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. lässt darüber hinaus auch das Einmelden von Verstößen gegen den unternehmensinternen Verhaltenskodex zu, wenn diese Verstöße geeignet sind, dem Unternehmen erheblichen Schaden zuzufügen.

Erheblicher Schaden ist beispielsweise mit der Verwirklichung einer Straftat verbunden, aber auch eine Beeinträchtigung der Reputation des Unternehmens kann erheblichen Schaden verursachen.

Nicht eingemeldet werden dürfen Fälle betreffend die Luftverkehrssicherheit („Safety“). Diese sind weiterhin über die bekannten „Safety“ - Meldekanäle einzubringen. 

Auch Fälle, die ausschließlich dem Eigeninteresse dienen sind nicht einmeldefähig. 

Die Einführung des Hinweisgebersystems birgt die Gefahr, dass dieses Instrument gegebenenfalls dazu genutzt wird, andere Personen mit erstatteten Hinweisen grundlos und ungeprüft zu denunzieren und damit in Misskredit zu bringen. Derartige Hinweise verfolgen ausschließlich ein Eigeninteresse und zeigen weder unternehmensinterne Missstände auf noch rechtswidriges Verhalten im Sinne der EU-Richtlinie oder des geltenden Verhaltenskodex. Sie dürfen daher nicht über das Hinweisgebersystem eingemeldet werden. 

Hinweise auf vermutete Rechtsverstöße sind über das eingeführte digitale Hinweisgebersystem der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. einzumelden.  

 

Hinweise über das digitale Hinweisgebersystem

Die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. hat in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter Akarion ein digitales Hinweisgebersystem eingeführt, das es externen und internen Hinweisgebern ermöglicht, namentlich oder anonym einen Hinweis abzugeben.

Innerhalb der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. ist eine interne Meldestelle (Whistleblower-Stelle) eingerichtet worden. Die Whistleblower-Stelle nimmt die Hinweise zur Prüfung entgegen. Bearbeitet wird diese innerhalb eines IT-gestützten abgeschlossenen Systems, auf das ausschließlich die Whistleblower-Stelle Zugriff und Einsicht hat. Eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte ist damit ausgeschlossen. 

Auf der Startseite des Whistleblowing-Tools befinden sich zwei Buttons.

Durch Anwählen des Buttons „Hinweis abgeben“ wird ein neuer Meldeprozess gestartet, der sich über mehrere Schritte erstreckt.

Zunächst ist der Vorfall an sich zu beschreiben. Es besteht die Möglichkeit, durch Hochladen von Dokumenten und Fotos den Hinweis zu verifizieren oder zu belegen. Dabei sind einige Felder wie die Vorfallsbeschreibung und das Vorfallsdatum als Pflichtfelder definiert, die unbedingt auszufüllen und mit einem * gekennzeichnet sind. Ergänzende Angaben können dann in darauf folgenden optionalen Feldern gemacht werden.

Im Laufe des Meldeprozesses treffen Sie die Entscheidung, ob Sie den Hinweis namentlich oder anonym übermitteln. Im Falle eines namentlichen Hinweises wird dieser ausschließlich der Whistleblower-Stelle bekannt und keinen weiteren Personen zugänglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Angaben erfolgt ausschließlich im durch unsere Datenschutzerklärung beschriebenen Rahmen.

Nach Ihrer Bestätigung, Ihren Hinweis nach bestem Wissen und in gutem Glauben eingebracht zu haben, kann der Hinweis gesendet werden.

Mit dem Absenden wird der Hinweis im System erfasst und ein eigenes Postfach für Sie als Hinweisgeberin und Hinweisgeber erzeugt. In der Folge erhalten Sie als Hinweisgeberin und Hinweisgeber eine Meldung-ID sowie ein Passwort, das es Ihnen ermöglicht, jederzeit auf Ihr Postfach zuzugreifen und mit der Whistleblower-Stelle in Kontakt zu treten. Die Zugangsdaten sind ausschließlich Ihnen bekannt. Bewahren Sie deshalb diese sorgfältig bis zum Abschluss der Bearbeitung Ihres Hinweises auf. Ein Zugriff Dritter auf Ihr Postfach ist ausgeschlossen.

 

LogIn

Die Kommunikation zwischen der Whistleblower-Stelle und Ihnen als Hinweisgeberin und Hinweisgeber erfolgt innerhalb eines in sich geschlossenen internetbasierten Systems, einer Art Postfach. Mit Hilfe der Ihnen nach dem Absenden Ihres Hinweises übermittelten LogIn-Daten können Sie jederzeit den Stand des Verfahrens abrufen und mit der Whistleblower-Stelle in Kontakt treten und Ihren Hinweis jederzeit ergänzen oder berichtigen.

Der Hinweis geht innerhalb des Hinweisgebersystems ein. Sie als Hinweisgeberin und Hinweisgeber erhalten unmittelbar nach dem Eingang des Hinweises eine standardisierte Eingangsbestätigung. Binnen drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie als Hinweisgeberin und Hinweisgeber eine qualifizierte Rückmeldung betreffend des Verfahrensstands bzw. allfällig ergriffener Folgemaßnahmen.

Mit Hilfe Ihrer individuell erhaltenen ID können Sie sich aktiv im Hinweisgebersystem anmelden, den Stand des Verfahrens erfahren und mit der Whistleblower-Stelle in Kontakt treten sowie allfällige Rückfragen beantworten.

Sie als Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber genießen auf der Grundlage der oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen besonderen Schutz. 

Dieser Schutz wird Ihnen jedoch nur dann gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Hinweises auf Grundlage der tatsächlichen Umstände der Ihnen verfügbaren Informationen hinreichend Gründe dafür annehmen konnten, dass die von Ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschriften betreffend Whistleblowing fallen. Ihre Identität, Ihr Hinweis und Ihre Kommunikation mit der Whistleblower-Stelle bleiben streng vertraulich und werden durch entsprechende technische wie auch organisatorische Maßnahmen im angewandten System geschützt.

Offenkundig falsche oder irreführende Hinweise werden von der Whistleblower-Stelle zurückgewiesen. Sie können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche begründen oder gerichtlich bzw. als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.
 

 


 

 

Informationsfreiheit bei der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.


Die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. bekennt sich zu einer transparenten Unternehmensführung.
Mit dem neuen österreichischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das am 1. September 2025 in Kraft tritt, wird das bisherige Amtsgeheimnis abgelöst und ein neuer rechtlicher Rahmen für die Transparenz in öffentlichen und staatsnahen Unternehmen geschaffen.
Auch wir als Flughafen fallen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und setzen die damit verbundenen Vorgaben um.
 

Ihr Recht auf Information

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jeder Person das Recht, Informationen von uns zu verlangen. Kern unserer Verpflichtung ist die Beantwortung Ihrer konkreten Anfragen.
Wenn Sie eine Anfrage zu einem bestimmten Thema haben, werden wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft erteilen.
 

Grenzen des Auskunftsrechts

Bitte beachten Sie, dass das Recht auf Information nicht unbegrenzt ist. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Informationen zum Schutz höherwertiger Interessen vertraulich bleiben müssen. Eine Auskunft kann insbesondere dann verweigert werden, wenn:

  • der Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) dies erfordert,
  • schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind,
  • die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre,
  • ein laufendes gerichtliches oder behördliches Verfahren beeinträchtigt werden könnte.

Jede Anfrage wird von uns sorgfältig geprüft, um sowohl dem Transparenzgebot als auch den gesetzlichen Schutzpflichten gerecht zu werden.
 

Wie stellen Sie eine Anfrage?

Um Ihr Recht auf Information wahrzunehmen, können Sie eine Anfrage per E-Mail an uns richten. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so präzise wie möglich, damit wir Ihre Anfrage effizient bearbeiten können. Wir sind bemüht, Ihr Ersuchen so rasch wie möglich, längstens aber innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen, zu beantworten.

E-Mail für Anfragen: datenschutz@innsbruck-airport.com

 

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