Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen

Die einen öffentlichen Zivilflugplatz benützende Person unterwirft sich dadurch, dass sie dessen Anlagen oder Einrichtungen benützt, den für diesen Flugplatz geltenden Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen (§ 23 Zivilflugplatz-Betriebsordnung). Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere Luftfahrzeughalter, Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder, Fluggäste, Flugplatzbesucherinnen und Flugplatzbesucher sowie am Flugplatz tätige Personen (§ 25 Zivilflugplatz-Betriebsordnung). Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen für den Flughafen Innsbruck bestehen aus 3 Teilen, der Entgeltordnung, den Benützungsregelungen und der Hausordnung.

Entgeltordnung

Alle Details zur Entgeltordnung am Flughafen Innsbruck sowie die aktuellen Enteisungsmittelpreise stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Kontakt & Infos

Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.

Abteilung Finanzen, Rechnungswesen & Controlling
Prok. Dipl.-Kff. (FH) Nadine Herrmann
Fürstenweg 180
6020 Innsbruck

Benützerregelungen

Die Benützungsregelungen des Flughafens Innsbruck stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Kontakt & Infos

Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H

Flugplatzbetriebsleiter
Dipl.-Ing. Michael Herrmann
Fürstenweg 180
6020 Innsbruck

Hausordnung

Die Hausordnung steht Ihnen als Download zur Verfügung. Die Hausordnung gilt für sämtliche Einrichtungen, Gebäude und Verkehrsflächen des Flughafens Innsbruck.

Kontakt & Infos

Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.

Abteilung Recht & Compliance
Mag. Ann‑Kathrin Artmann, LL.M.
Fürstenweg 180
6020 Innsbruck