Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen
Die einen öffentlichen Zivilflugplatz benützende Person unterwirft sich dadurch, dass sie dessen Anlagen oder Einrichtungen benützt, den für diesen Flugplatz geltenden Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen (§ 23 Zivilflugplatz-Betriebsordnung). Zivilflugplatzbenützende sind insbesondere Luftfahrzeughalter, Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder, Fluggäste, Flugplatzbesucherinnen und Flugplatzbesucher sowie am Flugplatz tätige Personen (§ 25 Zivilflugplatz-Betriebsordnung). Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen für den Flughafen Innsbruck bestehen aus 3 Teilen, der Entgeltordnung, den Benützungsregelungen und der Hausordnung.
Entgeltordnung
Alle Details zur Entgeltordnung am Flughafen Innsbruck sowie die aktuellen Enteisungsmittelpreise stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Benützerregelungen
Die Benützungsregelungen des Flughafens Innsbruck stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Hausordnung
Die Hausordnung steht Ihnen als Download zur Verfügung. Die Hausordnung gilt für sämtliche Einrichtungen, Gebäude und Verkehrsflächen des Flughafens Innsbruck.
