Betriebszeiten
Die tägliche Betriebszeit des Flughafens Innsbruck ist 06:30 Uhr Ortszeit bis 20:00 Uhr Ortszeit.
Für gewerbsmäßige Flüge, die von Luftfahrtunternehmen gemäß § 101 Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957 i.d.g.F., mit Propeller- und Turbopropflugzeugen, welche den Gesamtlärmpegel einer Dash 8 nicht überschreiten, durchgeführt werden, gilt eine Betriebszeit von 06:00 Uhr Ortszeit bis 23:00 Uhr Ortszeit, wobei zwischen 22:00 Uhr Ortszeit und 23:00 Uhr Ortszeit nur Landungen gestattet sind.
Für gewerbsmäßige Flüge, die von Luftfahrtunternehmen gemäß § 101 Luftfahrtgesetz mit Strahlflugzeugen durchgeführt werden, deren Landelärmpegel geringer ist als der Landelärmpegel einer Dash 8, sind zwischen 20:00 Uhr Ortszeit und 23:00 Uhr Ortszeit Landungen gestattet.
Für Rettungs-, Ambulanz- und Katastropheneinsätze mit lärmarmen Luftfahrzeugen gemäß ICAO Annex 16, Kapitel III und IV, und mit Hubschraubern gilt eine Betriebszeit analog Absatz 2.
Bei Vorliegen der im § 9 Abs. 4 und 5 der ZFBO bezeichneten Umstände wird die Betriebszeit über Anforderung verlängert. Bei Vorliegen der im § 9 Abs. 6 ZFBO bezeichneten Umstände kann die Betriebszeit verlängert werden.