Lärmschutzförderungen
Der für den Fluglärm rechtlich festgelegte Schwellenwert für die allgemeine Lärmbelastung (Lden) liegt bei 65 dB. Dieser wurde gemäß der amtlichen Auswertung, die auf der Internetseite „laerminfo.at“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) letztmalig für das Jahr 2022 veröffentlicht wurde, bei keinem einzigen Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft überschritten.
Die TFG hat jedoch, nach einer erstmaligen freiwilligen Senkung dieses Wertes auf 60 dB im Jahr 2014, gemeinsam mit der Stadt Innsbruck vereinbart, den Schwellenwert im Jahr 2018 auf 55 dB zu senken. Ziel ist es, die Gruppe der Förderungsnehmer für Lärmschutzfenster deutlich zu erhöhen und somit spürbare Verbesserungen für die Anrainerschaft zu erreichen. Ein jährlicher Betrag von bis zu 200.000 Euro wird vom Flughafen zur Verfügung gestellt, die Abwicklung erfolgt über das Büro zur Wohnbauförderung im Stadtmagistrat Innsbruck, wodurch eine optimale Information und Betreuung der Antragsteller gewährleistet werden soll.
Seit 01.07.2024 wurde die Lärmschutzförderung auf die Nachbargemeinde Völs ausgeweitet. Dort stehen jährlich maximal EUR 50.000 für Förderanträge zur Verfügung.
Informationen
Hier finden Sie noch alle Informationen zu Lärmschutz und zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
